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smart-meter

Information about electricity meters, smart meters, smart meter gateways / Stromzähler, moderne und intelligente Messeinrichtungen

Note: Some content is focused on Germany. Die Inhalte beziehen sich auf Deutschland.

See also / Siehe auch:

Definitionen 1: Kurzfassung

  • Intelligentes Messsystem (iMSys) aka Smart Meter
    • =
    • Moderne Messeinrichtung (mME)
    • +
    • Kommunikationseinheit aka Smart Meter Gateway (SMGw)

Definitionen 2: Langfassung

  • Stromzähler: Messgerät, das die übertragene elektrische Energie an einem Zählerpunkt erfasst.
  • Ferraris-Stromzähler: elektromechanisches Messgerät für elektrische Energie, auch Induktionszähler genannt.
  • Moderne Messeinrichtung (mME): Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen als die bisherigen Zähler. Anders als bei den bestehenden Zähler, an denen man ausschließlich den aktuellen Zählerstand ablesen kann, zeigen moderne Messeinrichtungen neben dem aktuellen Stromverbrauch auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte der letzten 24 Monate (ab Einbau) an.
  • Intelligentes Messsystem (iMSys): Intelligente Messsysteme bestehen aus einer modernen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit. Wesentlicher Unterschied zur modernen Messeinrichtung ist die Kommunikationseinheit. Intelligente Messsysteme sind in der Lage, wichtige Netz- und Verbrauchswerte zu erfassen und an den zuständigen Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und Stromversorger zu übermitteln. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über eine gesicherte Datenverbindung.
  • Smart Meter: Für "intelligente Messsysteme" wird häufig der englische Begriff "Smart Meter" verwendet. Smart Meter heißt wörtlich übersetzt intelligente Zähler.
  • Smart Meter Gateway (SMGw): Kommunikationseinheit / Kommunikationsmodul

Definitionen 3

  • Stromanbieter: Elek­tri­zi­täts­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men
  • Netzbetreiber
  • Messstellenbetreiber: grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB), wettbewerblicher Messstellenbetreiber

Fragen

  • Frequenz (in Hertz) von Smart Meter Gateways
    • 450 MHz
    • Quadband; GSM 850 MHz: max 2 Watt, GSM 900 MHz: max. 2 Watt, DCS 1800 MHz: max. 1 Watt, PCS 1900 MHz: max. 1 Watt
  • Welche Institution empfängt die vom Smart Meter Gateway gesendeten Signale/Daten?
  • Ist die Position des Empfängers stationär oder mobil?
    • Vermutung: Die Empfänger sind stationär verbaut.
  • Betrifft der Einbau von Smart Metern nur den Energieträger Strom? Oder geht es auch um andere Energieträger wie bspw. Gas? Was ist mit Wasser?
  • Können nur moderne Messeinrichtungen mit einem Infrarot-Lesekopf ausgelesen werden? Oder auch intelligente Messsysteme (Smart Meter)?
  • Kann ich freiwillig ein intelligentes Messsystem einbauen lassen?
    • Antwort siehe: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/start.html
    • Dort steht die Frage: "Kann ich freiwillig ein intelligentes Messsystem einbauen lassen?"
    • Antwort: "Ja. Sie können ab 2025 den Einbau eines intelligenten Messsystems vom grundzuständigen Messstellenbetreiber auf eigene Kosten gegen ein Entgelt in Höhe von nicht mehr als einmalig 30 Euro verlangen. Das einmalige Entgelt gilt unabhängig von der Einbaugruppe des MsbG. Die allgemeinen Preisobergrenzen bleiben davon unberührt (§ 30 MsbG)."

Stromverbrauch lokal auslesen

Andere Stichworte:

  • Tasmota
  • OpenHAB
  • ioBroker
  • Powerfox Poweropti

Recht

Recht auf Installation eines Smart Meters

  • Quelle 1: § 34 Absatz 2 Nummer 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): "[...] Letztverbraucher [...] können für sich [...] folgende Zusatzleistungen vom Messstellenbetreiber verlangen: (1) ab 2025 die vorzeitige Ausstattung von Messstellen mit einem intelligenten Messsystem innerhalb von vier Monaten ab Beauftragung [...].", https://www.gesetze-im-internet.de/messbg/__34.html
  • Quelle 2: "Ab 2025 soll jeder Haushalt berechtigt sein, ein intelligentes Messsystem, also ein Smart Meter, zu bekommen.", https://www.finanztip.de/stromzaehler/

Begriffe

Sonstige wichtige Begriffe:

  • § 14a EnWG, Energiewirtschaftsgesetz: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, auch bekannt als: Dimming, Drosselung, Begrenzung
  • Energiemanagementsystem (EMS)
  • § 22 EnFG, Energiefinanzierungsgesetz

Links